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   OVG Niedersachsen, 07.02.2013 - 5 ME 256/12   

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OVG Niedersachsen, 07.02.2013 - 5 ME 256/12 (https://dejure.org/2013,1440)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.02.2013 - 5 ME 256/12 (https://dejure.org/2013,1440)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 5 ME 256/12 (https://dejure.org/2013,1440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 33 Abs. 2 GG
    Dokumentationspflicht der für die Entscheidung maßgeblichen Auswahlerwägungen in Fällen der Dienstpostenkonkurrenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 33 Abs. 2
    Dokumentationspflicht der für die Entscheidung maßgeblichen Auswahlerwägungen in Fällen der Dienstpostenkonkurrenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dokumentationspflicht der für die Entscheidung maßgeblichen Auswahlerwägungen in Fällen der Dienstpostenkonkurrenz

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2013 - 5 ME 256/12
    Die Vorschrift des § 45 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 2 VwVfG bedeutet im vorliegenden Zusammenhang aber, dass dokumentierte materielle Auswahlerwägungen, die für eine Entscheidung maßgebend waren und sich lediglich in der einem Mitbewerber gegenüber erfolgten Begründung der Entscheidung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben fanden, nachträglich bekanntgegeben werden können; sie ermöglicht jedoch nicht, die materiellen Auswahlerwägungen selbst nachzuholen oder eine fehlende Dokumentation der Auswahlerwägungen "nachzuschieben" (so BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -, juris Rn. 48).

    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind (vgl. zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschluss vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris; vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008, a. a. O., Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn. 13).

    Entsprechendes gilt - unabhängig von der Frage, ob sich der Anwendungsbereich von § 114 VwGO auch auf Beurteilungsermächtigungen erstreckt (vgl. zum Meinungsstand Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 114 Rn. 39 m. w. N.) - für Einschätzungen, bei denen ein Beurteilungsspielraum besteht; auch insoweit ist im gerichtlichen Verfahren nur eine Ergänzung oder Präzisierung der Erwägungen, nicht jedoch eine vollständige Nachholung oder Auswechslung zulässig (BVerwG, Urteil vom 16.12.2008, a. a. O., Rn. 48).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2013 - 5 ME 256/12
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind (vgl. zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschluss vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris; vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008, a. a. O., Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2013 - 5 ME 256/12
    Ermessenserwägungen können zwar gemäß § 114 Satz 2 VwGO im gerichtlichen Verfahren ergänzt werden; unzulässig, weil keine bloße Ergänzung, ist jedoch die vollständige Nachholung oder die Auswechslung der die Ermessensentscheidung tragenden Gründe (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.5.1998 - BVerwG 1 C 17.97 -, juris Rn. 40).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2013 - 5 ME 256/12
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind (vgl. zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschluss vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris; vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008, a. a. O., Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - 1 B 186/11

    Anforderungen der gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2013 - 5 ME 256/12
    Ein Auswahlvermerk mit den wesentlichen Erwägungen der Auswahlkommission liegt - anders als in dem von der Antragsgegnerin zitierten, vom Senat mit Beschluss vom 18. August 2011 (a. a. O.) entschiedenen Fall - hier gerade nicht vor.Deshalb stellt sich auch nicht die von der Antragsgegnerin unter Hinweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 1. August 2011 (- 1 B 186/11 -, juris Rn. 24) aufgeworfene Frage, welchen (Mindest-)Inhalt die schriftlich fixierten Auswahlerwägungen haben und insbesondere welche Begründungstiefe sie wenigstens aufweisen müssen.
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2013 - 5 ME 256/12
    Wie das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss ausgeführt hat, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 14. Januar 2008 (- 5 ME 317/07 -, juris) entschieden, dass die Ablehnung der Auswahl eines Beförderungsbewerbers als Verwaltungsakt einem Begründungserfordernis unterliegt und dass die wesentlichen Auswahlerwägungen mitzuteilen sind (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2013 - 5 ME 256/12
    Wie das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss ausgeführt hat, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 14. Januar 2008 (- 5 ME 317/07 -, juris) entschieden, dass die Ablehnung der Auswahl eines Beförderungsbewerbers als Verwaltungsakt einem Begründungserfordernis unterliegt und dass die wesentlichen Auswahlerwägungen mitzuteilen sind (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 5 ME 199/15

    Bundesrichterwahl; Konkurrentenstreitverfahren; Kooptation; Länderproporz;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats zu "normalen" Auswahlverfahren folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn, die wesentlichen Auswahlerwägungen in den Akten schriftlich niederzulegen (BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 26.3.2015 - BVerwG 1 WB 26.14 -, juris Rn. 37; Nds. OVG, Beschluss vom 7.2.2013 - 5 ME 256/12 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 3.9.2015 - 5 ME 163/15 -); nur durch eine schriftliche Fixierung der wesentlichen Auswahlerwägungen, deren Kenntnis sich der unterlegene Bewerber ggf. durch Akteneinsicht verschaffen kann, wird eine sachgerechte Kontrolle durch den Mitbewerber und ggf. durch das Gericht ermöglicht.

    Dementsprechend kann ein Begründungsmangel der Auswahlentscheidung zwar geheilt werden, wenn in den Akten schriftlich dokumentierte Auswahlerwägungen, die dem unterlegenen Bewerber nicht oder nicht hinreichend mitgeteilt worden sind, im verwaltungsgerichtlichen (Eil-) Verfahren bekannt gegeben werden; eine Heilung des Begründungsmangels liegt hingegen nicht vor, wenn materielle Auswahlerwägungen erstmals im verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Verfahren angestellt oder eine fehlende Dokumentation der Auswahl dort "nachgeschoben" wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007, a. a. O., Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 19.08 -, juris Rn. 48; Nds. OVG, Beschluss vom 7.2.2013, a. a. O., Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2018 - 5 ME 141/18

    Bewerberfeld; Bewerberkreis; Landeskinder; Organisationsgrundentscheidung

    Zur Sicherung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG daher die Verpflichtung des Dienstherrn, die wesentlichen Auswahlerwägungen in den Akten schriftlich niederzulegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 -, juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 30.8.2018, a. a. O., Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 7.2.2013 - 5 ME 256/12 -, juris Rn. 12).

    Dementsprechend kann ein Begründungsmangel der Auswahlentscheidung gemäß § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) in Verbindung mit § 45 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zwar geheilt werden, wenn in den Akten schriftlich dokumentierte Auswahlerwägungen, die dem unterlegenen Bewerber nicht oder nicht hinreichend mitgeteilt worden sind, im verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Verfahren bekannt gegeben werden; eine Heilung des Begründungsmangels liegt hingegen nicht vor, wenn materielle Auswahlerwägungen erstmals im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Eil-)Verfahren angestellt oder eine fehlende Dokumentation der Auswahl dort "nachgeschoben" wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9.7.2017, a. a. O., Rn. 19ff.; BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -, juris Rn. 48; Nds. OVG, Beschluss vom 7.2.2013, a. a. O., Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2018 - 5 ME 104/18

    Ausschärfende Betrachtung; Ausschärfung; kommissarische Dienstpostenübertragung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn, die wesentlichen Auswahlerwägungen in den Akten schriftlich niederzulegen (BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 26.3.2015 - BVerwG 1 WB 26.14 -, juris Rn. 37; Nds. OVG, Beschluss vom 7.2.2013 - 5 ME 256/12 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 3.9.2015 - 5 ME 163/15 - Beschluss vom 23.11.2017 - 5 ME 196/17 -); nur durch eine schriftliche Fixierung der wesentlichen Auswahlerwägungen, deren Kenntnis sich der unterlegene Bewerber ggf. durch Akteneinsicht verschaffen kann, wird eine sachgerechte Kontrolle durch den Mitbewerber und ggf. durch das Gericht ermöglicht.
  • VG Arnsberg, 03.02.2015 - 2 L 1334/14

    Anspruch eines Beamten auf Übertragung eines höherwertigen Amtes oder

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 22. März 2013 - 1 B 185/13 -, IÖD 2013, 125, vom 1. August 2011 - 1 B 186/11 -, juris, vom 18. August 2010 - 6 B 868/10 -, vom 13. Oktober 2009 - 6 B 1232/09 -, a. a. O., und vom 26. November 2008 - 6 B 1416/08 -, ZBR 2009, 274; Nds. OVG, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 5 ME 256/12 -, juris.
  • VG Arnsberg, 27.03.2014 - 2 L 240/14

    Ausschreibung und Besetzung des Dienstpostens eines Sachbearbeiters zur

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 22. März 2013 - 1 B 185/13 -, IÖD 2013, 125, vom 1. August 2011 - 1 B 186/11 -, juris, vom 18. August 2010 - 6 B 868/10 -, vom 13. Oktober 2009 - 6 B 1232/09 -, a. a. O., und vom 26. November 2008 - 6 B 1416/08 -, ZBR 2009, 274; Nds. OVG, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 5 ME 256/12 -, juris.
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